
Rückerstattung durch die Krankenkasse
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1) Für die Ergotherapie benötigen Sie eine gültige Verordnung vom Haus- oder Kinderarzt. Bringen Sie die Verordnung (Ergotherapie 10 x 60 Minuten) bereits zur ersten Therapieeinheit mit. ​
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2)Je nach Krankenkasse müssen Sie den Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse einreichen und bewilligen lassen. Bei den Krankenversicherungen KFA sowie SVS besteht für Therapien eine Bewilligungspflicht. Für die SVS bekommen Sie von mir einen Behandlungsplan, den Sie einreichen müssen. Bei KFA senden sie bitte vorab die Verordnung an kundendienst@kfawien.at . ÖGK und BVAEB sind derzeit bewilligungsfrei (ohne Gewähr Stand April 2025) Informieren Sie sich dennoch immer selbstständig bei Ihrer Krankenkassa ob sich etwas geändert hat.
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3) Ich bin Wahl-Ergotherapeutin und ich verrechne pro Einheit 95€. Nach Abschluss eines Therapieblocks erhalten Sie von mir eine Honorarnote über alle absolvierten Therapieeinheiten. Diese reichen Sie gemeinsam mit der Originalverordnung bei der jeweiligen Gesundheitkasse zur Kostenrückerstattung ein. Je nach Kasse erhalten Sie zwischen 50%-70% der Kosten zurück. Wenn sie privat oder zusatzversichert sind, haben Sie die Möglichkeit auch hier noch, eine Rückerstattung der Therapiekosten zu beantragen.
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Kosten
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Eine Einheit von 60 Minuten Einzel-Ergotherapie kostet 95 €. Je nach Krankenkasse erhalten Sie 50-70% retour.
Pro Einheit bei ÖGK und KfA ca. 60€. SVS und BVAEB ca. 70 €
(Stand März 2025, ohne Gewähr)
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​Therapeutische Berichte (Begutachtungs-, Verlaufs-, Abschlussberichte) werden mit zusätzlichen 90,00€ verrechnet.
Zeit für Therapie und Mitarbeit der Erziehungsberechtigten
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Begutachtungs- und Therapieeinheiten finden in der Regel 1x wöchentlich statt. Es ist wichtig diese für kontinuierliche Therapieerfolge einzuhalten. Es werden daher zu Beginn der Therapieserie fixe Therapiezeiten vereinbart. ​
Weiters ist eine aktive Mitarbeit und Teilhabe der Erziehungsberechtigten verpflichtend, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.
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Eine Therapieeinheit dauert 60 Minuten (45 Minuten direkte Begutachtungs-/Therapiezeit
am Kind + Nachbesprechung, 15 Minuten Nachbereitung- und Dokumentationszeit)
Absage & Krankheit
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Die Therapie soll als verpflichtender Termin wahrgenommen werden.
Falls Sie aus irgendwelchen Gründen den Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mich spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren. Andernfalls muss die Einheit verrechnet werden.
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​Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.
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Weiters erfolgt eine volle Verrechnung bei unentschuldigtem Fernbleiben. Passiert dies ein weiteres Mal wird der Therapieplatz an ein anderes Kind weitergegeben.
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